Hinrichtungen im Lehn
Geschichtlich nachweisbar sind nur zwei Hinrichtungen. Die erste 1543 an Rudolf Roggenbach durch Schwert vollzogen, hatte ihre tiefere Ursache noch in den Reformationswirren.
Die zweite fand am 17. September 1576 statt. Für den Diebstahl von zwei Pferden in Bern und Diessbach und für die Unterschlagung von zwölf Kronen, die seiner geschiedenen Frau gehörten, wurde Ulrich zum Wald durch die Solothurner Regierung zum Tod verurteilt.
Quelle: Bruno Rudolf: 1000 Jahre Oensingen