Parkraumbewirtschaftung in Oensingen
Das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsreglement) vom 11. März 2013 wurde an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2024 teilrevidiert.
Die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) vom 28. Januar 2013 wurde vom Gemeinderat am 4. November 2024 teilrevidiert.
Das Reglement und die Verordnung sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.
Tariffestlegung
Am 9. März 2013 (teilrevidiert am 4. November 2024) hat der Gemeinderat folgende Tarife genehmigt (gültig ab 1. Januar 2025):
Tarife gebührenpflichtige Parkplätze und blaue Zone (siehe Anhang A, Gebührentarif, der Parkierungsverordnung):
Für die erste Stunde | Fr. 1.00 | (ohne blaue Zone) |
Jede weitere Stunde | Fr. 0.50 | |
Pro Woche | Fr. 40.00 | |
Pro Monat | Fr. 80.00 | |
Pro Jahr | Fr. 600.00 |
Parkkarten für die blaue Zone auf öffentlichen Strassen sowie die gebührenpflichtigen Parkplätze (Dr. Walter Pfluger-Platz, Rössliplatz, Parkplätze beim Fussballplatz sowie beim Bienken-Saal) können direkt am Schalter der Einwohnerdienste bezogen und bezahlt oder über den Online-Schalter bestellt werden.
Die Parkkarten sind nicht gültig für die private blaue Zone beim Sunnehof und beim Bahnhof Oensingen.