Beglaubigung
Müssen Sie Ihre Unterschrift oder eine Fotokopie eines Dokumentes amtlich beglaubigen lassen?
Die Leiterin Verwaltung (Gemeindeschreiberin), der Gemeindepräsident oder der stellvertretende Leiter Verwaltung nehmen die Beglaubigung gerne vor. Vereinbaren Sie bitte vorgängig einen Termin.
Wichtig: Die Unterschrift muss im Beisein der Leiterin Verwaltung, ihres Stellvertreters oder des Gemeindepräsidenten erfolgen (nicht vorher unterschreiben). Bei der Beglaubigung von Fotokopien muss das Originaldokument vorgelegt werden.
Gebühren für Beglaubigungen
(§ 17 Gebührenreglement Gemeindeverwaltung)
- | Beglaubigung einer Unterschrift (pro Geschäftsfall bzw. Haushalt) | 40.00 |
- | Beglaubigung von Fotokopien | |
Einzelkopie | 25.00 | |
Jede weitere Kopie | 15.00 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Administration | 062 388 05 00 | gemeindeverwaltung@oensingen.ch |
Name | Download |
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