
Erneuerungswahl Gemeindepräsident
Informationen
- Datum
- 13. April 2025
- Kontakt
- m.gabi@oensingen.ch
- Beschreibung
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 lit. a Ziffer 2, i.V.m. mit § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
- In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 13. April 2025 statt.
- Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 24. Februar 2025, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung, 2. OG) einzureichen.
- Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 26. Februar 2025, bis Freitag, 28. Februar 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).
- Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 10. März 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
- In der Einwohnergemeinde Oensingen findet die Erneuerungswahl für das Gemeindepräsidium am 13. April 2025 statt.
- Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidiums sind bis Montag, 24. Februar 2025, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung, 2. OG) einzureichen.
- Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. März 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
- Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. Juni 2025 statt.
Oensingen, 16. Dezember 2024
GEMEINDERAT OENSINGEN
Gemeindepräsident Stabsstelle
Fabian Gloor Madeleine Gabi
- In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 13. April 2025 statt.