Parkraumbewirtschaftung in Oensingen
Das Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsreglement) vom 11. März 2013 wurde an der Gemeindeversammlung vom 14. September 2020 teilrevidiert.
Die Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) vom 28. Januar 2013 wurde vom Gemeinderat am 9. März 2020 teilrevidiert. Das Reglement und die Verordnung sind am 1. Oktober 2020 in Kraft getreten.
Tariffestlegung
Am 9. März 2013 (teilrevidiert am 9. März 2020) hat der Gemeinderat folgende Tarife genehmigt (gültig ab 1. Oktober 2020):
Tarife gebührenpflichtige Parkplätze und blaue Zone (siehe Anhang A, Gebührentarif, der Parkierungsverordnung):
Für die erste Stunde | Fr. 1.00 | (ohne blaue Zone) |
Jede weitere Stunde | Fr. 0.50 | |
Pro Tag | Fr. 7.00 | |
Pro Woche | Fr. 30.00 | |
Pro Monat | Fr. 50.00 | |
Pro Jahr | Fr. 420.00 |
Parkkarten für die blaue Zone auf öffentlichen Strassen sowie die gebührenpflichtigen Parkplätze (Dr. Walter Pfluger-Platz, Rössliplatz, Parkplätze beim Fussballplatz sowie beim Bienken-Saal) können direkt am Schalter der Einwohnerdienste bezogen und bezahlt oder über den Online-Schalter bestellt werden.
Für Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer bis maximal 1 Monat besteht eine allgemeine Bezugsberechtigung
Für Parkkarten mit einer Gültigkeitsdauer bis 1 Jahr besteht auf Gesuch hin die Bezugsberechtigung namentlich wie folgt: (siehe § 6 Abs. 2 des Parkierungsreglements):
- Privatpersonen mit Wohnistz in Oensingen
- Geschäftsbetriebe mit Sitz in Oensingen
Die Parkkarten sind nicht gültig für die private blaue Zone beim Sunnehof und beim Bahnhof Oensingen.