Hundesteuer
Meldepflicht
Die Hundesteuer ist für jeden Hund, der am 1. April älter als 3 Monate ist, zu bezahlen. Alle Hunde müssen mit einem Mikrochip oder lesbar tätowiert gekennzeichnet und in der Hundedatenbank Amicus registriert sein. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden.
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt CHF 120 pro Hund. Alle Hundehalter erhalten Ende März eine Rechnung für die in der Hundedatenbank Amicus registrierten Hunde. Die Rechnung ist bis Ende April zu bezahlen.
Für nicht angemeldete Hunde bzw. nicht bezahlte Hundesteuern wird eine zusätzliche Mahngebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt.
Bewilligungspflichtige Hunde
Der Regierungsrat hat die Bewilligungspflicht für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen beschlossen.
Es werden nur reinrassige Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino und Fila Brasileiro, welche aus einer FCI-anerkannten Zucht mit entsprechenden Abstammungspapieren entstammen, bewilligt.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Mischlinge der oben aufgeführten Rassen, der American Pit Bull Terrier (keine FCI-anerkannte Rasse) sowie der American Bully (gemäss Datenbank als Mischling des American Staffordshire Terriers definiert; keine FCI-anerkannte Rasse) nicht bewilligungsfähig sind und somit im Kanton Solothurn nicht gehalten werden dürfen.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Bei Unklarheiten ist der Veterinärdienst direkt zu kontaktieren.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 062 388 05 00 | einwohnerdienste@oensingen.ch |
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