Verpflichtungserklärung / Visumerteilung

Sie möchten eine Person aus einem visumspflichtigen Land zu Besuch in die Schweiz einladen? Dies erfolgt durch eine Verpflichtungserklärung.

Die im Ausland wohnhafte Person (Gesuchstellerin) muss sich an die Schweizer Botschaft im Heimatland wenden. Vermag die einreisewillige Person nicht genügend eigene finanzielle Mittel beizubringen, so kann die Botschaft zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen natürlichen oder juristischen Person (sog. Garantin) mit Wohnsitz/Sitz in der Schweiz verlangen.

Die Garantin füllt die Verpflichtungserklärung aus und leitet diese an das Amt für Migration und Schweizer Ausweise weiter.

Erst in einem zweiten Schritt erhält die Garantin ein Steuerformular, welches durch die Gemeinde ausgefüllt und direkt ans kantonale Migrationsamt gesendet werden muss.

Preis

CHF 25