Todesfall / Bestattungsamt

Wie muss bei einem Todesfall vorgegangen werden?
  • Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen.
  • Bei einem Todesfall infolge eines Unfalles ist die Polizei zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
  • Melden Sie den Todesfall umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen beim zuständigen Zivilstandsamt und dem Bestattungsamt der Einwohnergemeinde Oensingen. (Für Todesfälle, welche in Oensingen eintreten, ist das Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal, Tel. 062 311 91 81, zuständig.)
  • War der Wohnsitz der in Oensingen verstorbenen Person in einer anderen Gemeinde, dann ist die Meldung dem Zivilstandsamt Thal-Gäu in Balsthal und dem Bestattungsamt der Wohngemeinde zu melden.
  • Tritt der Todesfall in einem Spital oder Heim ein, wird die Meldung an das Zivilstandsamt normalerweise durch das Spital oder das Heim vorgenommen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Spital- bzw. Heimleitung zu vergewissern.

Melden Sie den Todesfall unter Vorweisung der folgenden Dokumente beim Bestattungsamt:
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  • Kopie des ärztlichen Todesscheines

Wir unterstützen die Angehörigen bei Todesfällen, bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Bitte vereinbaren Sie vorgängig beim zuständigen Pfarramt einen Termin für die Abdankung.

Kontakte:
  • röm-kath. Pfarramt Tel. 062 396 11 58
  • evang.-ref. Pfarramt Tel. 062 396 12 24

In Oensingen stehen für die Bestattung folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Erdgrab
  • Urnengrab
  • Urnennische in der Urnenwand
  • Gemeinschaftsgrab