Einberufung der Stimmberechtigten
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oensingen, gestützt auf § 30 Absatz 1 lit. a Ziffer 2, i.V.m. mit § 32 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst:
1. In der Einwohnergemeinde Oensingen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am 13. April 2025 statt.
1.1 Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen sind bis Montag, 24. Februar 2025, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung, 2. OG) einzureichen.
1.2 Die Wahlvorschläge werden von Mittwoch, 26. Februar 2025, bis Freitag, 28. Februar 2025, bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt (§ 47 GpR i.V.m. § 19 VpR).
1.3 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens, Montag, 10. März 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2. In der Einwohnergemeinde Oensingen findet die Erneuerungswahl für das Gemeindepräsidium am 13. April 2025 statt.
2.1 Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeindepräsidiums sind bis Montag, 24. Februar 2025, 17.00 Uhr, bei der Stabsstelle des Gemeinderats (Gemeindeverwaltung, 2. OG) einzureichen.
2.2 Das Wahlpropagandamaterial ist bis spätestens Montag, 10. März 2025, 12.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
2.3 Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. Juni 2025 statt.
Oensingen, 16. Dezember 2024
GEMEINDERAT OENSINGEN
Gemeindepräsident Stabsstelle
Fabian Gloor Madeleine Gabi